Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbständige
Liebe Mandantinnen, liebe Mandanten,
in allen Medien präsent ist derzeit das Konjunkturpaket 2020 der Bundesregierung. Ein Bestandteil davon ist die Überbrückungshilfe für Unternehmen und Selbständige, die wegen der Corona-Krise in Schwierigkeiten gekommen sind.
Die Details zu dieser Förderung stehen nun fest. Die wichtigsten Informationen finden sie unter: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de. Die Antragstellung kann nur über den Steuerberater oder einen Wirtschaftsprüfer erfolgen. Eine Überbrückungshilfe können Sie nur erhalten, wenn u.a.:
- Ihr Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 um 60% niedriger war als in den Vorjahren.
- Ihr Umsatz in einem der Monate Juni, Juli und August 2020 um mindestens 40% niedriger war als in den jeweiligen Monaten in 2019
- Das Unternehmen darf sich zum 31.12.2019 nicht in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befunden haben.
Sie können dann einen Anteil Ihrer monatlichen Fixkosten als nicht rückzahlbaren Zuschuss erstattet bekommen. Auch die Kosten für Steuerberater für die Beantragung dieser Überbrückungshilfe zählen zu den förderfähigen Fixkosten. Die Höhe der Erstattung hängt von der Höhe des Umsatzeinbruchs und der Anzahl der Mitarbeiter ab.
Wenn Sie Ihrer Meinung nach davon betroffen sind, halten Sie bitte folgende Vorgehensweise ein!
Als Anlage erhalten Sie eine Auftragsbestätigung, dass wir für Sie die Voraussetzungen prüfen und ggf. den Antrag auf Überbrückungshilfe stellen. Nach Bewilligung erstellen wir die Schlussabrechnung für die Bewilligungsbehörde. Bitte unterschreiben Sie die Auftragsbestätigung und senden diese per E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder per Post.
Danach ist dann Ihre Mitwirkung erforderlich. Denn die Zahlen zu Umsätzen, Umsatzschätzungen und Fixkosten sollten möglichst korrekt und schnell vorliegen. Nur so kann der Antrag auf Förderung für Ihr Unternehmen schnell gestellt und bearbeitet werden. Ansonsten drohen Zeitverlust und später –da sämtliche Anträge im Nachhinein überprüft werden - die Rückzahlung der Förderung.
Um den Antrag gut vorzubereiten ist erforderlich:
1. Stellen Sie sicher, dass uns für die Buchhaltung April und Mai 2020 alle relevanten Daten vorliegen. Prüfen Sie, ob Sie uns alle Angaben, Belege und Daten für die Monate April und Mai 2020 übermittelt haben.
2. Es muss auch eine Umsatzschätzung für jeden einzelnen der Monate Juni, Juli, August abgeben werden. Stellen Sie – nach den Monaten Juni, Juli und August - getrennt dar, welche Umsätze Sie in diesen Monaten voraussichtlich realisieren können.
3. Gefördert werden Fixkosten, für die Sie die Verträge vor dem 01.03.2020 abgeschlossen haben. Prüfen Sie, ob uns alle Buchungsunterlagen zu Ihren Fixkosten vorliegen und welche der Kosten auf Verträgen beruhen, die Sie vor dem 01.03.2020 eingegangen sind.
Auf dieser Grundlage können wir Sie dann optimal unterstützen. In einem persönlichen Gespräch mit Ihrem verantwortlichen Steuerberater werden wir dann alle weiteren Sachverhalte besprechen.