Mandantenveranstaltung „Das Konjunkturpaket 2020”
Liebe Mandanten, Freunde und Geschäftspartner,
spätestens mit der Bekanntgabe des Konjunkturpaketes der Bundesregierung stehen Sie und wir mitten in der Aufbruchphase der Corona-Krise. Das Konjunktur- und Zukunftspaket, welches viele Einzelmaßnahmen enthält, setzt Sie und uns kurzfristig vor zu bewältigende Herausforderungen.
Das Gesetzgebungsverfahren wird sich voraussichtlich bis Ende Juni ziehen und soll dann – zumindest in Teilen – bereits zum 01. Juli 2020 gelten.
Aus unserer Sicht haben vor allem 2 von insgesamt 57 Maßnahmen hohe Priorität im Berufsalltag – die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer und das Überbrückungsgeld. Hierzu erreichten uns schon eine Vielzahl von Anfragen.
Dem entsprechend möchten wir in unserem Praxisseminar am 01.07.2020 jeweils um 10.00 Uhr und 13.00 Uhr im K6 Seminar- und Tagungshotel folgende Themen mit Ihnen besprechen:
1. Die temporäre Senkung der Umsatzsteuersätze: Herausforderungen – Probleme – Konsequenzen
- Konsequenzen aus der Absenkung der Steuersätze im Rahmen des Corona-Konjunkturpaketes
- Umgang mit Teilleistungen und Anzahlungen vor, während und nach der 6-Monats-Phase (z. B. Baubranche)
- Umgang mit Dauerleistungen (Leasing- und Mietverträge)
- Konsequenzen der überschneidenden Absenkung der Steuersätze in der Gastronomie durch das Corona-Steuerhilfegesetz
2. Die Überbrückungshilfe und sonstige Maßnahmen
Für die Teilnahme erheben wir einen Unkostenbeitrag von 20 EUR zzgl. Umsatzsteuer pro
Teilnehmer, der nach Anmeldung mit unserer nächsten Fakturierung in Rechnung
gestellt wird.
Freuen Sie sich auf eine interessante Veranstaltung und persönliche Gespräche zu diesem
brandaktuellen Thema. Um besser Planen zu können, melden Sie sich bitte bis zum 29.06.2020 bei uns an.
Mit freundlichen Grüßen
Anja Keidel
Steuerberaterin